GSSG | Gemeinnützige Stiftung Sexualität und Gesundheit

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Die GSSG – Gemeinnützige Stiftung Sexualität und Gesundheit ist durch die Bescheinigung des Finanzamtes Köln-Ost vom 18. Oktober 2021 als gemeinnützig anerkannt. Damit ist die GSSG berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen. Ihre Spende können Sie also von der Steuer absetzen.

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